Nutzungsbedingungen – Realistic Truck Maintenance (RTM)
Stand: 18. Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der Software Realistic Truck Maintenance (RTM) und des zugehörigen RTM License Centers.
(2) RTM ist eine eigenständig entwickelte Softwareerweiterung für Euro Truck Simulator 2 (ETS2), die das Spiel unter anderem um Wartung, Verschleiß und technische Defekte erweitert.
(3) Anbieter ist TunesLabs, vertreten durch den im Impressum genannten Verantwortlichen. (4) Mit Erwerb und Aktivierung erhält der Nutzer die im jeweiligen Lizenzmodell beschriebenen Nutzungsrechte. Abweichende Kaufvereinbarungen und zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 2 Lizenztypen und Laufzeiten
Promoter: Sechs Monate Zugang ab Ausstellung, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Trial: Drei Monate Zugang ab Ausstellung. Lifetime: Zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht an der vertragsgemäß bereitgestellten Software. Lifetime garantiert weder unbegrenzte Weiterentwicklung noch Unterstützung sämtlicher künftiger ETS2-Versionen. Eine Einstellung der Entwicklung hebt eine bereits wirksam eingeräumte unbefristete Lizenz nicht automatisch auf. Individuell: Das bei der Vergabe angegebene Ablaufdatum gilt.
(2) Befristete Lizenzen enden mit Ablauf der vereinbarten Dauer, sofern sie nicht verlängert werden. (3) Eine automatische Verlängerung findet nur bei ausdrücklicher Vereinbarung statt.
§ 3 Registrierung und Lizenzaktivierung
(1) Lizenzpflichtige RTM-Versionen erfordern eine gültige Lizenz. (2) Zur Verwaltung wird ein persönliches Konto im RTM License Center benötigt. (3) Gumroad-Käufe werden über den vorgesehenen Prozess geprüft. (4) Jeder gültige Kauf kann grundsätzlich nur einmal eingelöst werden. (5) Nutzer müssen Zugangsdaten und Lizenzschlüssel vor unberechtigtem Zugriff schützen. (6) Für technische Aktivierungsprobleme steht der RTM-Support zur Verfügung.
§ 4 Nutzungsrechte und Einschränkungen
(1) RTM darf innerhalb der erteilten Lizenz und der geltenden Gesetze verwendet werden. (2) Die unberechtigte Weitergabe, der gewerbliche Weiterverkauf oder die öffentliche Veröffentlichung persönlicher Lizenzschlüssel ist untersagt. (3) Die Umgehung von Lizenzschutzmaßnahmen zur unberechtigten Nutzung ist unzulässig, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt. (4) RTM darf ohne Genehmigung nicht als eigenes Produkt unter fremdem Namen vertrieben werden. (5) Zwingende urheberrechtliche Nutzerrechte bleiben unberührt.
§ 5 Entwicklung, Updates und Kompatibilität
(1) RTM ist ein eigenständiges, veränderbares Softwareprojekt. (2) Der Anbieter entscheidet über neue Funktionen, Inhalte und die weitere Ausrichtung. (3) Ein Anspruch auf neue Funktionen oder Unterstützung zukünftiger ETS2-Versionen besteht nicht, soweit dies nicht ausdrücklich zugesagt wurde. (4) Spielupdates können technische Anpassungen von RTM erforderlich machen. (5) Die dauerhafte Kompatibilität mit allen zukünftigen Spielversionen wird nicht zugesagt. (6) Gesetzliche Aktualisierungs-, Bereitstellungs- und Gewährleistungspflichten bleiben unberührt.
§ 6 Einstellung des Projekts und Lizenzbefreiung
(1) Freiwillige Einstellung: Der Anbieter kann die freiwillige Entwicklung, Pflege und Erweiterung von RTM jederzeit vorübergehend oder dauerhaft ohne Angabe von Gründen einstellen, soweit keine entgegenstehenden vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten bestehen. Dies umfasst insbesondere neue Funktionen, zusätzliche ETS2-Versionen und freiwillige Supportleistungen.
(2) Bekanntgabe: Der Anbieter kann über Projektwebsite, License Center oder andere offizielle Kanäle informieren. Gesetzliche Informationspflichten bei Auswirkungen auf bestehende Verträge bleiben bestehen.
(3) Letzte unterstützte Spielversion: Als abschließender technischer Kompatibilitätsstand gilt bei dauerhafter Einstellung die zuletzt offiziell unterstützte ETS2-Version. Spätere Spielversionen werden nicht unterstützt, soweit keine anderslautenden Verpflichtungen bestehen.
(4) Optionale lizenzfreie Abschlussversion: Der Anbieter kann bei dauerhafter Projekteinstellung eine abschließende RTM-Version bereitstellen, deren bisherige Online-Lizenzprüfung bzw. Aktivierung vollständig oder teilweise entfernt ist, damit RTM ohne bisherigen Lizenzserver nutzbar bleibt, soweit technisch möglich.
(5) Keine feste Zusage: Eine solche Abschlussversion ist eine freiwillige Möglichkeit, keine verbindlich zugesagte Zusatzleistung. Ein Anspruch auf ihre Veröffentlichung, Quellcodefreigabe oder Open-Source-Veröffentlichung besteht grundsätzlich nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Bestehende gesetzliche und vertragliche Ansprüche bleiben unberührt.
(6) Umfang: Eine mögliche Abschlussversion kann auf den letzten Entwicklungsstand und die letzte offiziell unterstützte ETS2-Version beschränkt sein. Eine Anpassung an spätere Versionen ist nicht vorgesehen, soweit nichts anderes zugesagt wird.
(7) Weiterverwendung: Bereits eingeräumte Nutzungsrechte bleiben nach Maßgabe der Verträge bestehen. Die Projekteinstellung allein beendet unbefristete Lizenzrechte nicht automatisch. Eine Abschlussversion kann zusätzliche technische Nutzungsmöglichkeiten eröffnen.
(8) Bestehende Ansprüche: Gesetzliche Gewährleistungs-, Aktualisierungs- und Bereitstellungsrechte sowie vertraglich geschuldete Leistungen werden durch diese Regelungen nicht eingeschränkt.
§ 7 Lizenzsperrung und Missbrauch
(1) Bei begründetem Missbrauchsverdacht kann der Anbieter angemessene Schutzmaßnahmen ergreifen. (2) Bei schwerwiegenden Verstößen, insbesondere unberechtigter Weitergabe oder manipulierten Schlüsseln, ist eine Sperrung oder Beendigung nach Maßgabe des Gesetzes möglich. (3) Soweit zumutbar erhält der Nutzer vor dauerhafter Sperrung Gelegenheit zur Stellungnahme oder Abhilfe. (4) Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 8 Haftung und Verfügbarkeit
(1) RTM ist eine Erweiterung für das Spiel eines Drittanbieters; auf dessen Entwicklung hat TunesLabs keinen Einfluss. (2) Für freiwillige Online- und Supportdienste wird keine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit zugesagt. (3) Für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit sowie Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nach Gesetz. (4) Bei leichter Fahrlässigkeit und wesentlichen Vertragspflichten gelten die gesetzlichen Haftungsregeln und zulässigen Beschränkungen. (5) Zwingende Gewährleistungs- und Haftungsrechte bleiben unberührt.
§ 9 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung des RTM License Centers enthalten.
§ 10 Support und Kontakt
Fragen zu Aktivierung, Problemen oder Konten können an support@tuneslabs.de, über das Kontaktformular oder über angebotene Discord-Kanäle gerichtet werden. Ohne gesonderte Zusage besteht kein Anspruch auf bestimmte Antwortzeiten oder dauerhafte freiwillige Supportkanäle.
§ 11 Änderungen dieser Nutzungsbedingungen
(1) Der Anbieter kann die Bedingungen für zukünftige Verträge anpassen. (2) Änderungen laufender Verträge sind nur im vertraglich wirksam vereinbarten und gesetzlich zulässigen Umfang möglich. (3) Wesentliche Einschränkungen bestehender Rechte werden nicht allein durch Veröffentlichung einer neuen Fassung wirksam.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzbestimmungen des gewöhnlichen Aufenthaltsstaats. (2) Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, gelten insoweit die gesetzlichen Vorschriften; die übrigen Bestimmungen bleiben im gesetzlich zulässigen Umfang bestehen. (3) Maßgeblich sind die wirksam einbezogenen Bedingungen zum Vertragsschluss und individuelle Vereinbarungen.
Realistic Truck Maintenance (RTM)
Ein Projekt von TunesLabs
Kontakt: support@tuneslabs.de